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Leistungen nach SGB als niedrigschwelliges Betreuungsangebot

Sie erhalten nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einen Hinweis, ob Sie eine Pflegestufe und / oder eine Betreuungsleistung erhalten.

Zur Begutachtung sollte auf eine Gedächtnisschwäche, Demenz, Einschränkungen der Alltagskompetenz etc. bereits hingewiesen werden.

Wenn die Gewährung einer Pflegestufe nicht erfolgt, aber ein hoher hauswirtschaftlicher und sonstiger Betreuungsbedarf besteht, erhält man die Betreuungsleistung auch ohne Zuerkennung einer Pflegestufe.

Zusätzlich können auch Betreuungsleistungen im Sinne der Verhinderungspflege durch ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot erfolgen, soweit eine Pflegestufe vorliegt. Das heißt, der pflegende Angehörige kann stunden- oder tageweise von der Pflege frei nehmen  und eine Ersatzperson beauftragen. Ob dies möglich ist, sprechen Sie bitte mit uns ab.

Empfänger von Pflegegeld können dieses  natürlich für eine Betreuung durch ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot verwenden, auch eine private Bezahlung als haushaltnahe Dienstleistung ist möglich.

Das zusätzliche Betreuungsgeld wird nicht direkt an Sie ausgezahlt, Sie können damit ein für Betreuung zugelassenes Unternehmen beauftragen. Eine Liste der zugelassenen Angebote erhalten Sie bei Ihrem Pflegeberater der Krankenkasse. Unser Konzept wurde vom Kommunalen Sozialverband als niedrigschwelliges Betreuungsangebot nach §45 Abs. 3 SGB XI eingestuft und ist zur Abrechnung bei den Pflegekassen anerkannt.

Zu unseren Stundensätzen und Konditionen kommen wir jederzeit gern zu Ihnen nach Hause, um abzusprechen, wie wir Ihnen helfen können.